1604 Beginn der Wallfahrt zum wundertätigen Kreuz anlässlich einer Stiftung eines Kruzifixbildes durch Anton Christoph Freiherr von Rehlingen
bis 1612 Bau einer ersten Kapelle auf Initiative der Priorin des Augsburger Dominikanerinnenklosters St. Katharina Anna Ziegler OP fem (reg. 1583–1612)
1668–1710 Amtszeit des Pfarrers Georg Bachmann, dem Stifter der Bruderschaft zur Todesangst Christi
1698 Neubau einer größeren Kirche unter Pfarrer Bachmann und der Bruderschaft [Baumeister: Jakob Albrecht, Vorarlberg]
1753/1754 Erweiterung der Kirche unter Pfarrer Franz Xaver Denck (reg. 1746–1762) [Baumeister: Joseph Dossenberger d. J.; Maler: Anton Enderle]
Die Anfänge der Wallfahrt zum wundertätigen Heiligen Kreuz sind mit dem Augsburger Katharinenkloster eng verknüpft. Am 20. Mai 1604 wurde an der heutigen Stelle der Kirche auf Initiative des damaligen Pflegers des Klosters sowie der Herrschaft Mindelaltheim Anton Christoph Freiherr von Rehlingen ein Kruzifixbild unter freiem Himmel aufgestellt. Ein paar Jahre später ließ die Priorin des Klosters Anna Ziegler (reg. 1583–1612) einen Kapelle zum Schutz des Bildnisses bauen.[1]
Die blühende Wallfahrt machte allerdings Ende des 17. Jahrhunderts eine Vergrößerung der Kapelle notwendig. 1698 wurde der Baumeister Jakob Albrecht aus Vorarlberg auf Initiative des amtierende Pfarrer Georg Bachmann (reg. 1668–1710) und der von ihm gegründeten Bruderschaft zur Todesangst Christi, die zu dieser Zeit 4000 Mitglieder umfasste, mit dem Neubau der Kirche betraut. Bereits 55 Jahre später veranlasste das Anwachsen der Bruderschaft den Pfarrer von Mindelaltheim Franz Xaver Denck um Genehmigung für eine weitere Vergrößerung der Kirche anzusuchen. Der Bau wurde vergrößert und durch die Hand Anton Enderles mit einem Freskenprogramm zu Ehren des Kirchenpatroziniums ausgestattet. [2]
Das vorläufige Ende der Wallfahrt sowie der Bruderschaft kam 1806, 1807, 1813 und 1822 von Seiten der Ulmer Landesdirektion des Königreichs Bayern. Durch Intervention der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Pfarramt konnte zwar der Abbruch abgewendet werden, allerdings seien die Gottesdienste in der Pfarrkirche abzuhalten und die Kirche mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten.[3]
[1] Vgl. Pröpstle 1910, 1.
[2] vgl. ebenda, 2.
[3] Vgl. ebenda, 7.
Zuletzt aktualisiert am: 24.02.2016