Carl von Hasenauer Zitieren
* 20. Jul 1833, † 04. Jan 1894,
Carl Freiherr von Hasenauer wurde für seine historistische Architektur in Wien, besonders für die der Wiener Ringstraße bekannt und geschätzt. Sein Geburts- und Sterbeort ist Wien. Hasenauer war Schüler bei August Siccard von Siccardsburg und Eduard van der Nüll (1849–54) an der Wiener Akademie der bildenden Künste.1 Er schloss außerdem die Lehre eines bürgerlichen Bau- und Steinmetzmeistergewerbes und die des bürgerlichen Zimmermeistergebwerbes ab.2 1854 wurde er mit dem Akademiepreis für Architektur ausgezeichnet. Es folgten Studienreisen durch Deutschland, Frankreich, Belgien, England und Schottland. 1873 wurde er Chefarchitekt der Wiener Weltausstellung. Mit Gottfried Semper entwarf er ab 1872 den Hofbaukomplex (mit dem KHM, NHM, das Burgtheater, das Semperdepot und die Neue Hofburg). Bis 1876 war Semper an der Fertigstellung der Bauten beteiligt. Nach vermehrten Streitigkeiten zwischen den beiden Architekten setzte Hasenauer die Hofbauten alleine fort und vollendete die beiden Hofmuseen 1881. 1874–88 erfolgte der Bau des Hofburgtheaters. Dessen Grundriss und Außenbau stammt von Semper, während Hasenauer für die Fassadengestaltung zuständig war.3 Wer von den beiden letztendlich was genau entworfen und ausgeführt hatte ist bis heute jedoch ungeklärt.
Während des langwierigen Baus der kaiserlichen Hofburg starb Hasenauer am 4. Januar 1894, nachdem er 1879 den Titel eines k. k. Professors und 1884 die Lehrkanzel an der Akademie der bildenden Künste erhalten hatte.4 Hasenauer wurde auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 32 A, Nummer 33) begraben.
1 vgl. ÖAW 1958, online.
http://www.biographien.ac.at/oebl_2/199.pdf [22.08.2013]2 vgl. Neumann 1969, online.
http://daten.digitale-sammlungen.de/0001/bsb00016409/images/index.html?s... [22.08.2013]
3 vgl. ÖAW 1958, online.
http://www.biographien.ac.at/oebl_2/200.pdf [22.08.2013]
4 vgl. Neumann 1969, online.
http://daten.digitale-sammlungen.de/0001/bsb00016409/images/index.html?s... [22.08.2013]
Zuletzt aktualisiert am: 17.02.2017