1298 Unterscheidung der Orte „Kezze maiore“ (Großkötz) und „Kezze minore“ (Kleinkötz)
1301 Übergang der Markgrafschaft Burgau als Reichslehen an die Habsburger, in deren Besitz es bis 1805 verblieb
1312 Tausch der Besitzungen des Klosters Neresheim in Großkötz mit denen des Augustiner-Chorherrenklosters Wettenhausen
Im Mittelalter war Großkötz Filiale der Stadtpfarrei Günzburg, Betreuung durch einen Vikar des Günzburger Pfarrers.
Ab dem 15. Jh. war Großkötz Lehen der Ulmer Patrizierfamilie Ehinger (bis 1743), inkl. Patronatsrecht.
1496 Stiftung einer Bruderschaft des heiligen Sebastian durch den Augsburger Domherren und Günzburger Pfarrer Georg von Schauenberg sowie der Patronatsherren Ehinger
1541 Erhebung der Großkötzer Kirche zu einer eigenen Pfarrei
1627 Erneuerung der Bruderschaft des heiligen Sebastian
1633–1635 wiederkehrende Plünderungen von Großkötz und Umgebung sowie Ausbruch der Pest während des Dreißigjährigen Krieges
Ende 17. Jahrhunderts Erhöhung des spätgotischen Turms
1743 Aussterben der freiherrlichen Familie von Ehinger und Rückfall an Habsburg
1746 Verpfändung Großkötz sowie des Dorfes Röfingen an das Reichsstift und Augustiner-Chorherrenkloster Wettenhausen (bis 1768), inkl. Patronatsrecht (siehe Auszug aus der Dissertation weiter unten)
1756 Neuverleihung von Ablässen an die bestehende Bruderschaft des heiligen Sebastian
1760 Bau eines neues Schlosses als Sommerresidenz der Wettenhausener Pröpste (Baumeister: Joseph Dossenberger d. J.)
1764/65 Erweiterung und Erhöhung des Langhauses der mittelalterlichen Kirche unter Propst Augustin Bauhof CRSA (Baumeister: Joseph Dossenberger d. J.; Stuckateur: Johann Michael Hoiß, zug.; Maler: Johann Anwander)
1768 Ende der Pfandschaft und Rückgabe an Österreich, Einrichtung eines eigenen Pflegamtes
1805 Übergang an Bayern
Auszug aus der Dissertation von Marion Romberg „Die Welt im Dienst der Konfessionen. Erdteilallegorien in Dorfkirchen auf dem Gebiet des Fürstbistums Augsburgs im 18. Jahrhundert“ (168f.):
Anders als die anderen Kirchen [Limbach und Deubach] befand sich Großkötz nicht bereits seit dem Mittelalter in Klosterbesitz, sondern kam erst 1746 in die wettenhausische Pfandschaft. Vorher waren meist Ulmer Patrizierfamilien Lehensträger des österreichischen Kammergutes. Als der letzte Lehensträger kinderlos verstarb, hat das österreichische Erzhaus die Herrschaft angesichts leerer Kassen 1746 den „Mehrbietenden feil geboten“[1]. Das Augustiner-Chorherrenkloster kam zum Zug, wobei Großkötz ihm nicht zum Kauf, sondern nur zum Pfand auf 30 Jahre für 130.000 Gulden (mit einer automatischen Verlängerungsklausel um fünf Jahre) überlassen wurde. Vor diesem Zeithorizont beschloss Augustin Bauhof, sowohl die Pfarrkirche (1765) als auch das alte Schloss (1760) repräsentativ umzubauen, nicht ahnend, dass bereits 1768 die Pfandschaft vonseiten Wiens aufgelöst werden sollte. Anders als 1746, wo nach dem Österreichischen Erbfolgekrieg zwar die eigene Herrschaft innerhalb der europäischen Mächte gesichert war – zum Preis eines bankrotten Staates –, hatte sich die Habsburgermonarchie nach zwei Jahrzehnten intensiver Reformtätig
keit[2] wieder erholt und war vor dem Hintergrund ihrer Territorialpolitik daran interessiert, „eine Einwilligung in die Auslösung zu zwingen“[3], was ihr unter Androhung von zusätzlichen Steuerzahlungen auch schließlich gelang. Dies alles ahnte Propst Bauhof nicht und investierte in den Umbau von Großkötz nach seinen Vorstellungen.
[1] Seibold Pfandbesitz 1997, 190.
[2] Maria Theresia konzentrierte sich unter Mithilfe ihrer beiden Berater Friedrich Wilhelm von Haugwitz und Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg auf:
- die Umstrukturierung des Verwaltungsapparates – 1742 gründete sie die „Haus-, Hof- und Staatskanz- lei“ als Zentralbehörde für die außenpolitischen Agenden und Belange des Herrscherhauses. 1749 fasste sie im „Directorium in publicis et cameralibus“ die politische und die Finanzverwaltung zusammen. Weiterhin hob sie die österreichische und böhmische Hofkanzlei auf und unterstellte unter anderem das Gerichtswesen einer von den anderen Kanzleien getrennten „Obersten Justizstelle“.
- die Bildung des Einheitsstaates – Am 2. Mai 1749 fasste Maria Theresia die österreichischen Erblande und die Länder der böhmischen Krone zu einem einheitlichen Staat zusammen. Alle Länder diesseits der Leitha erhielten die amtliche Bezeichnung „Die im Reichsrat vertretenden Königreiche und Länder“. Ungarn blieb jedoch unangetastet und trug die Bezeichnung „Die Länder der ungarischen Krone“.
- die Reorganisation des Heereswesens – Die Reorganisation des Militärwesens übertrug 1749 Maria The-resia dem Feldmarschall Leopold Joseph von Daun. Nach dem Vorbild Preußens wurde die bisher in den Händen der Adligen befindliche Armee verstaatlicht.
- die Münzreform – 1750 bis 1753 führte Maria Theresia eine Münzkonvention mit Bayern ein. In dieser wurde ein neuer Münzfuß vereinbart (1 „feine Kölner Mark“ entsprach 20 Gulden; 1 Gulden ist gleich einem halben Taler und hat 14 g Silber). Damit wurde das Verhältnis zwischen Gulden und Taler auf 2:1 festgesetzt. Diese Währungsreform nahm Maria Theresia 1751 zum Anlass, ihren Maria-Theresien-Taler als Zahlungsmittel in Österreich einzuführen.
- die Vereinheitlichung des Gesetzwesens – Maria Theresia erkannte den Vorteil eines einheitlichen Geset-zeswortlautes in ihren Ländern. Dadurch veranlasst, berief sie 1753 eine Kodifikationskommission unter Leitung von Graf Michael Johann von Althann zum Entwurf einer Zivilgesetzordnung ein. Es entstand der Codex Theresianus, der das Fundament für eine Rechtsvereinheitlichung legte, indem die unterschiedlichen Gesetze der Länder zusammengefasst wurden. Mit dem Constitutio Criminalis Theresiana erließ sie 1768 ein Gesetzbuch für das Strafrecht.
- die Schulreform – 1760 schuf Maria Theresia als ersten Schritt die staatliche Zentralbehörde „Studien- und Bücher-Zensur-Hofcommission“ zum Zweck der Neuorganisation eines weltlichen Bildungswesens. Davor gründete sie 1754 den botanischen Garten sowie die „Orientalische Akademie für Sprachknaben“.
Vgl. Vocelka Glanz 2001, 353–365.
[3] Aussage eines Beamten des Oberamtes Günzburg gegenüber einem Augustiner-Chorherrn von Wettenhausen, zitiert nach: Seibold Pfandbesitz 1997, 195
Zuletzt aktualisiert am: 01.12.2015